Schulkindbetreuung

Gruppen Es gibt insgesamt sechs Betreuungsgruppen:
3 Gruppen in der Danziger Straße
3 Gruppen am Berliner Platz.
Dort werden zur Zeit insgesamt 175 Kinder betreut.

Mittagessen Alle Kinder, die an der Schulkindbetreuung teilnehmen, haben die Möglichkeit eines täglichen Mittagessens. Dabei nutzen die Kinder des Berliner Platzes die Mensa der Justinus-Kerner-Schule. Das Essen in der Danziger Straße wird vom Diakoniewerk „Karlshöhe“ geliefert.

Zuständigkeiten

Die Schulkindbetreuung ist eine Kooperation zwischen Schule und Fachbereich Bildung, Familie, Sport im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“.

Sie ist für die Betreuung der angemeldeten Kinder vor und nach dem Unterricht zuständig.

  • Die Schule ist für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während des zu Beginn des Schuljahres festgelegten Stundenplans verantwortlich.
  • Die Zuständigkeit für die Betreuung der Kinder bei Stundenausfällen liegt bei der Schule.
  • Änderungen der Betreuungszeiten wegen notwendiger langfristiger Stundenplanänderungen im Schuljahr werden mit dem Fachbereich abgesprochen und mit den Betreuerinnen abgestimmt.
Einsatz der Schulkindbetreuerin
  • Die Schulkindbetreuerin kann nur zweimal täglich eingesetzt werden.
  • Die Betreuungszeit beträgt jeweils mindestens 30 Minuten.
Betreuung am Kind
  • Die Betreuungszeit am Kind jeder Betreuerin beträgt in der Regel 17 Stunden in der Woche (In Einzelfällen weicht die Betreuungszeit davon ab).
  • Beginn und Ende der Betreuungszeit an der jeweiligen Schule legen Schulleitung und Betreuerinnen gemeinsam fest.
  • Die Öffnungszeiten werden so festgelegt, dass die o.g. Betreuungszeit am Kind nicht überschritten wird.
  • In Notfällen, d.h. nur in ersten 2 Tagen der Erkrankung des Lehrers, kann die Betreuerin innerhalb ihrer Betreuungszeit hiervon betroffene angemeldete Kinder betreuen. Die Zahl der betreuten Kinder darf höchstens 22 betragen.
  • Jeder Schule erhält ein Kontingent in Höhe von 15 Stunden pro Schuljahr. In dieser Zeit kann die Betreuung der angemeldeten Kinder auch während des Stundenplans erfolgen (z.B. Bundesjugendspiele).
Zusammenarbeit zwischen Schule, Betreuerin und Fachbereich Bildung, Familie, Sport
  • Die Fach- und Dienstaufsicht sowie die Weisungsbefugnis für die Betreuungskräfte hat der Fachbereich Bildung, Familie, Sport.
  • Maßnahmen, die sich auf die Organisation oder/und Finanzierung von Betreuungsmaßnahmen auswirken, stimmt die Schule vorher mit dem Fachbereich Bildung, Familie, Sport ab.
  • Die pädagogischen Inhalte der Betreuung legen die Betreuungskräfte im Zusammenwirken mit der Schule fest.
  • Das Hausrecht übt die Schulleitung aus.